GEFAHRGUTTRANSPORT (ADR)
KURSE & WEITERBILDUNGEN
GEFAHRGUT VERANTWORTUNGSVOLL TRANSPORTIEREN
BASISKURS
Fahrzeugführer, die Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen unabhängig von der Fahrzeughöchstmasse im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein, die nach einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK ausgestellt wird.
ZIEL:
Den Fahrzeugführern sollen die Gefahren bewusst gemacht werden, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind.
ABSCHLUSS:
ADR-Schulungsbescheinigung für den Stückgut / Schüttgutverkehr nach erfolgreicher IHK Prüfung
AUSBILDUNGSINHALTE
THEORIE & PRAXIS
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation
Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und
Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung
Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten
Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen
empfohlenen Maßnahmen
Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung
AUFBAUKURS TANK
Fahrzeugführer, die Fahrzeuge, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, festverbundenen Tanks, Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeuge, befördert werden, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung mit Aufbaukurs Tank sein.
ABSCHLUSS:
ADR-Bescheinigung mit Freigabe der Tankbeförderung, nach bestandener IHK Prüfung
AUSBILDUNGSINHALTE
THEORIE & PRAXIS
Dokumentation
Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und
Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung
Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen empfohlenen
Maßnahmen
Sicheres Verladen von Gütern, Abfahrtskontrolle und
Kennzeichnung
AUFBAUKURS KL. 1
Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit explosiven Stoffen transportieren wollen, benötigen eine ADR-Bescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 1, die nach einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK ausgestellt wird.
ZIEL:
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, dem Sprengstoffrecht, dem Verhalten nach einem Unfall und den Besonderheiten beim Transport von explosiven Stoffen vertraut gemacht.
ABSCHLUSS:
ADR-Bescheinigung mit Freigabe der Klasse 1, nach bestandener IHK Prüfung
AUSBILDUNGSINHALTE
THEORIE & PRAXIS
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation
Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und
Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
AUFBAUKURS KL. 7
Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit radioaktiven Stoffen transportieren wollen, benötigen eine ADR-Bescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 7, die nach einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK ausgestellt wird.
ZIEL:
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, der Strahlenschutzverordnung, dem Verhalten nach einem Unfall und den Besonderheiten beim Transport von radioaktiven Stoffen vertraut gemacht.
ABSCHLUSS:
ADR-Bescheinigung mit Freigabe der Klasse 7, nach bestandener IHK Prüfung
AUSBILDUNGSINHALTE
THEORIE & PRAXIS
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation
Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und
Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
AUFFRISCHUNGSSCHULUNG
Fahrzeugführer, die im Besitz einer ADR-Bescheinigung sind, müssen vor Ablauf der Gültigkeit an einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK teilgenommen haben. Alle vorherigen Aufbaukurse werden z.Zt. ohne zusätzlichen Zeitaufwand automatisch mit verlängert. Die Schulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung werden 5 Jahre auf das Ablaufdatum hinzugefügt.
ABSCHLUSS:
ADR-Bescheinigung wie vorheriger Besitzstand mit um einer 5-jährigen verlängerten Gültigkeit.
AUSBILDUNGSINHALTE
THEORIE & PRAXIS
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Gefahreneigenschaften
Dokumentation
Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und
Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung
Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten
Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen
empfohlenen Maßnahmen
Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung
FAHRSCHULE NORTRUP
Kirchstraße 1
49638 Nortrup
Unterrichtszeiten:
Di. + Do. 18:30 - 20:30 Uhr
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FAHRSCHULE DINKLAGE
Burgstraße 7
49413 Dinklage
Unterrichtszeiten:
Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr
FAHRSCHULE KETTENKAMP
Kirchstraße 1
49577 Kettenkamp
Unterrichtszeiten:
Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr
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Claudia Hackmann: 0 170 / 211 25 06
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