GEFAHRGUTTRANSPORT (ADR)

KURSE & WEITERBILDUNGEN

GEFAHRGUT VERANTWORTUNGSVOLL TRANSPORTIEREN

BASISKURS

Fahrzeugführer, die Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen unabhängig von der Fahrzeughöchstmasse im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein, die nach einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK ausgestellt wird.

 

 

ZIEL:

Den Fahrzeugführern sollen die Gefahren bewusst gemacht werden, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind.

 

 

ABSCHLUSS:

ADR-Schulungsbescheinigung für den Stückgut / Schüttgutverkehr nach erfolgreicher IHK Prüfung

AUSBILDUNGSINHALTE

THEORIE & PRAXIS

    Allgemeine Vorschriften

 

    Allgemeine Gefahreneigenschaften

 

    Dokumentation

 

    Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und

        Ausrüstung

 

    Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln

 

    Durchführung der Beförderung

 

    Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

 

    Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

 

    Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung

 

    Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten

 

    Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen

 

    empfohlenen Maßnahmen

 

    Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung

AUFBAUKURS TANK

Fahrzeugführer, die Fahrzeuge, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, festverbundenen Tanks, Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeuge, befördert werden, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung mit Aufbaukurs Tank sein.

 

 

ABSCHLUSS:

ADR-Bescheinigung mit Freigabe der Tankbeförderung, nach bestandener IHK Prüfung

AUSBILDUNGSINHALTE

THEORIE & PRAXIS

     Dokumentation

 

    Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und

        Ausrüstung

 

    Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln

 

    Durchführung der Beförderung

 

    Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

 

    Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

 

    Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung

 

​         Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen empfohlenen

        Maßnahmen

 

    Sicheres Verladen von Gütern, Abfahrtskontrolle und

        Kennzeichnung

AUFBAUKURS KL. 1

Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit explosiven Stoffen transportieren wollen, benötigen eine ADR-Bescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 1, die nach einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK ausgestellt wird.

 

 

ZIEL:

In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, dem Sprengstoffrecht, dem Verhalten nach einem Unfall und den Besonderheiten beim Transport von explosiven Stoffen vertraut gemacht.

 

 

ABSCHLUSS:

ADR-Bescheinigung mit Freigabe der Klasse 1, nach bestandener IHK Prüfung

AUSBILDUNGSINHALTE

THEORIE & PRAXIS

     Allgemeine Vorschriften

 

    Allgemeine Gefahreneigenschaften

 

    Dokumentation

 

    Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und

        Ausrüstung

 

    Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln

 

    Durchführung der Beförderung

 

     Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

 

    Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

AUFBAUKURS KL. 7

Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit radioaktiven Stoffen transportieren wollen, benötigen eine ADR-Bescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 7, die nach einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK ausgestellt wird.

 

 

ZIEL:

In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, der Strahlenschutzverordnung, dem Verhalten nach einem Unfall und den Besonderheiten beim Transport von radioaktiven Stoffen vertraut gemacht.

 

 

ABSCHLUSS:

ADR-Bescheinigung mit Freigabe der Klasse 7, nach bestandener IHK Prüfung

AUSBILDUNGSINHALTE

THEORIE & PRAXIS

     Allgemeine Vorschriften

 

    Allgemeine Gefahreneigenschaften

 

    Dokumentation

 

    Fahrzeug– und Beförderungsarten, Umschließung und

        Ausrüstung

 

    Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln

 

    Durchführung der Beförderung

 

     Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

 

    Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

AUFFRISCHUNGSSCHULUNG

Fahrzeugführer, die im Besitz einer ADR-Bescheinigung sind, müssen vor Ablauf der Gültigkeit an einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK teilgenommen haben. Alle vorherigen Aufbaukurse werden z.Zt. ohne zusätzlichen Zeitaufwand automatisch mit verlängert. Die Schulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung werden 5 Jahre auf das Ablaufdatum hinzugefügt.

 

 

ABSCHLUSS:

ADR-Bescheinigung wie vorheriger Besitzstand mit um einer 5-jährigen verlängerten Gültigkeit.

AUSBILDUNGSINHALTE

THEORIE & PRAXIS

      Allgemeine Vorschriften

 

     Allgemeine Gefahreneigenschaften

 

     Dokumentation

 

     Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und

         Ausrüstung

 

     Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln

 

     Durchführung der Beförderung

 

     Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

 

     Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

 

     Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung

 

     Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten

 

     Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen

 

     empfohlenen Maßnahmen

 

     Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung

FAHRSCHULE NORTRUP

Kirchstraße 1

49638 Nortrup

 

Unterrichtszeiten:

Di. + Do. 18:30 - 20:30 Uhr

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FAHRSCHULE DINKLAGE

Burgstraße 7

49413 Dinklage

 

Unterrichtszeiten:

Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr

FAHRSCHULE KETTENKAMP

Kirchstraße 1

49577 Kettenkamp

 

Unterrichtszeiten:

Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr

KONTAKT

Peter Hackmann: 0 170 / 211 39 77

Claudia Hackmann: 0 170 / 211 25 06

 

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