EU-BERUFSKRAFTFAHRER FORUM

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Seit dem 01. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Kraft getreten, welches die Berufskraftfahrer Weiterbildung vorschreibt. Es enthält europäische Vorgaben und hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr durch z.B. ein Fahrsicherheitstraining und den Umweltschutz durch zusätzliche Qualifizierungen zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

Wer seine Fahrerlaubnis der LKW- (C1, C1E, C, CE) oder Busklassen (D1, D1E, D, DE) vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erworben hat und diese gewerblich nutzt, ist gemäß §3 BKrFQG nicht zur Qualifikation verpflichtet, muss jedoch gemäß §5 BKrFQG eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren, die insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten dauert. Diese Weiterbildung muss im Abstand von fünf Jahren wiederholt und mit der Führerscheinverlängerung eingereicht werden.

 

Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis nach den Stichtagen 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erworben haben, sind lt. Gesetz dazu verpflichtet an einer Grundqualifikation bzw. beschl. Grundqualifikation teilzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Die insgesamt 35 Stunden umfassende Weiterbildung muss innerhalb von 5 Jahren absolviert werden. Jede Unterrichtsstunde hat 60 Minuten. Die Aufteilung der Unterrichtsstunden in einzelne Blöcke (Module) ist erlaubt, wobei ein einzelner Block min. 7 Stunden umfassen muss. Die einzelnen Blöcke müssen nicht hintereinander absolviert werden. So ist es z.B. möglich, ein Modul im im Jahr zu absolvieren. Wichtig ist nur, dass alle 5 Weiterbildungsmodule bis zur Führerscheinverlängerung vorliegen. Eine Teilnahme wird jeweils durch eine Bescheinigung nachgewiesen. Es erfolgt keine Abschlussprüfung.

WAS IST DAS BKrFQG?

WER IST BETROFFEN?

ABLAUF DER WEITERBILDUNG

(BESCHLEUNIGTE)

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