DIE FÜHRERSCHEINKLASSEN
VON DER MOFA BIS ZUM BUS
WIR BILDEN ALLES AUS
MOFA
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: ---
nötiger Vorbesitz: ---
A1
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: 0,1 kW/kg, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klassen: AM
nötiger Vorbesitz: ---
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor; bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, mit einer bbH von höchstens 50 km/h - sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klassen: ---
nötiger Vorbesitz: ---
A2
"Mittelschwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung max. 35 kW, Verhältniss Leistung zur Leermasse: max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: A1, AM
nötiger Vorbesitz: ---
A
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sowie dreirädrige Kraftfahrtzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss der Klassen: A2, A1, AM
nötiger Vorbesitz: ---
B
BF17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Die Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger: Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse in jedem Fall, Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer als 3,5 t ist.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: AM, L
nötiger Vorbesitz: ---
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Die Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger: Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse in jedem Fall, Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer als 3,5 t ist.
Die Kraftfahrzeuge dürfen ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson geführt werden.
Mindestalter: 17 Jahre
Einschluss der Klassen: AM, L
nötiger Vorbesitz: ---
BE
B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t ist.
Mindestalter: 18 Jahre / BF 17
nötiger Vorbesitz: B
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre / BF 17
nötiger Vorbesitz: B
C1
C1E
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: ---
nötiger Vorbesitz: B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: ---
nötiger Vorbesitz: B, C1
C
CE
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahmen: 18 Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung
oder vorgeschalteter Grundqualifikation
Einschluss der Klassen: C1
nötiger Vorbesitz: B
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahmen: 18 Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung
oder vorgeschalteter Grundqualifikation
Einschluss der Klassen: C1E, BE, T
nötiger Vorbesitz: B, C
D1
D1E
DE
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahmen: 18 Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung
oder vorgeschalteter Grundqualifikation
Einschluss der Klassen: ---
nötiger Vorbesitz: B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahmen: 18 Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung
oder vorgeschalteter Grundqualifikation
Einschluss der Klassen: ---
nötiger Vorbesitz: B, D1
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen: siehe Kl. D
Einschluss der Klassen: D1E, C1E, BE
nötiger Vorbesitz: B, D
D
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre
Ausnahmen:
b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,
c) 21 Jahre
aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr
bis 50 km,
d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von
Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
Einschluss der Klassen: D1
nötiger Vorbesitz: B
FAHRSCHULE NORTRUP
Kirchstraße 1
49638 Nortrup
Unterrichtszeiten:
Di. + Do. 18:30 - 20:30 Uhr
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FAHRSCHULE DINKLAGE
Burgstraße 7
49413 Dinklage
Unterrichtszeiten:
Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr
FAHRSCHULE KETTENKAMP
Kirchstraße 1
49577 Kettenkamp
Unterrichtszeiten:
Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr
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