GABELSTAPLER-AUSBILDUNG
LASTEN VERLADEN
MIT HILFE VON FLURFÖRDERFAHRZEUGEN
GRUNDLAGEN ZUR
GABELSTAPLER-AUSBILDUNG
VORAUSSETZUNGEN
FÜR DEN KURS
Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport eine entscheidende Rolle. Allerdings birgt das stark von anderen Fahrzeugen abweichende Fahrverhalten der Gabelstapler, sowie das Aufnehmen und Stapeln von schweren Lasten in beträchtlicher Höhe viele Gefahren für den Fahrer, wie auch für die in der Nähe arbeitenden Personen. Daher verlangt der Umgang mit ihnen Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungs-bewusstsein.
In der BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift sind verbindliche Sicherheitsregeln erlassen worden, die zur Abwehr und Minderung von Gefahren beitragen sollen.
Wer ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich?
In den Betrieben, wo Gabelstapler verwendet werden, sind für die Einhaltung der Vorschriften die Unternehmer und deren Beauftragte Verantwortlich.
Verstöße werden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet. Darüber hinaus können jedoch auch die Geschädigten, oder in deren Vertretung die Berufsgenossenschaft, Regressansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen.
Die Ausbildung
Nach §7 der BGV D27 und nach BGG 925 benötigt daher jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen wird. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Kurs-Teilnehmer einen unbefristeten Fahrausweis, müssen sich danach aber einer jährlichen Unterweisung (gem. §4 Abs. 1 BGV A1) unterziehen.
Flurförderfahrzeuge, zu denen auch Gabelstapler gehören, mit Fahrersitz oder Fahrerstand, dürfen nur von min. 18 Jahre alten, gesundheitlich geeigneten Personen geführt werden, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Sie stehen außerdem in der Pflicht dem Unternehmer oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeit schriftlich nachzuweisen, wenn Sie mit der Führung eines solchen Flurförderzeuges beauftragt werden.
AUSBILDUNGSINHALTE
NACH BGV D27
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und
Anbaugeräten
Antriebsarten
Standsicherheit
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfungen
Umgang mit Last
Sondereinsätze
Verkehrsregeln und Verkehrswege
Fahrübungen nach BGG 925
theoretische und praktische Prüfung
FAHRSCHULE NORTRUP
Kirchstraße 1
49638 Nortrup
Unterrichtszeiten:
Di. + Do. 18:30 - 20:30 Uhr
designed by GLANZ & GLOR!A
FAHRSCHULE DINKLAGE
Burgstraße 7
49413 Dinklage
Unterrichtszeiten:
Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr
FAHRSCHULE KETTENKAMP
Kirchstraße 1
49577 Kettenkamp
Unterrichtszeiten:
Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr
KONTAKT
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