GABELSTAPLER-AUSBILDUNG

LASTEN VERLADEN

MIT HILFE VON FLURFÖRDERFAHRZEUGEN

GRUNDLAGEN ZUR

GABELSTAPLER-AUSBILDUNG

VORAUSSETZUNGEN

FÜR DEN KURS

Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport eine entscheidende Rolle. Allerdings birgt das stark von anderen Fahrzeugen abweichende Fahrverhalten der Gabelstapler, sowie das Aufnehmen und Stapeln von schweren Lasten in beträchtlicher Höhe viele Gefahren für den Fahrer, wie auch für die in der Nähe arbeitenden Personen. Daher verlangt der Umgang mit ihnen Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungs-bewusstsein.

 

In der BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift sind verbindliche Sicherheitsregeln erlassen worden, die zur Abwehr und Minderung von Gefahren beitragen sollen.

 

 

Wer ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich?

In den Betrieben, wo Gabelstapler verwendet werden, sind für die Einhaltung der Vorschriften die Unternehmer und deren Beauftragte Verantwortlich.

 

Verstöße werden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet. Darüber hinaus können jedoch auch die Geschädigten, oder in deren Vertretung die Berufsgenossenschaft,                     Regressansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen.

 

 

Die Ausbildung

Nach §7 der BGV D27 und nach BGG 925 benötigt daher jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende    Unterweisung, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen wird. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Kurs-Teilnehmer einen unbefristeten Fahrausweis, müssen sich danach aber einer jährlichen Unterweisung (gem. §4 Abs. 1 BGV A1) unterziehen.

Flurförderfahrzeuge, zu denen auch Gabelstapler gehören, mit Fahrersitz oder Fahrerstand, dürfen nur von min. 18 Jahre alten, gesundheitlich geeigneten Personen geführt werden, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Sie stehen außerdem in der Pflicht dem Unternehmer oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeit schriftlich nachzuweisen, wenn Sie mit der Führung eines solchen Flurförderzeuges beauftragt werden.

AUSBILDUNGSINHALTE

NACH BGV D27

     Rechtliche Grundlagen

 

    Unfallgeschehen

 

    Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und

        Anbaugeräten

 

    Antriebsarten

 

    Standsicherheit

 

    Betrieb allgemein

 

    Regelmäßige Prüfungen

 

    Umgang mit Last

 

    Sondereinsätze

 

    Verkehrsregeln und Verkehrswege

 

    Fahrübungen nach BGG 925

 

    theoretische und praktische Prüfung

 

FAHRSCHULE NORTRUP

Kirchstraße 1

49638 Nortrup

 

Unterrichtszeiten:

Di. + Do. 18:30 - 20:30 Uhr

designed by GLANZ & GLOR!A

FAHRSCHULE DINKLAGE

Burgstraße 7

49413 Dinklage

 

Unterrichtszeiten:

Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr

FAHRSCHULE KETTENKAMP

Kirchstraße 1

49577 Kettenkamp

 

Unterrichtszeiten:

Mo. + Mi. 18:30 - 20:30 Uhr

KONTAKT

Peter Hackmann: 0 170 / 211 39 77

Claudia Hackmann: 0 170 / 211 25 06

 

info@fahrschule-hp-66.de

www.fahrschule-hp.66.de

 © 2014 - 2018 by Fahrschule HP66  I  VSGB |   AGB  I  DATENSCHUTZ  |  DISCLAIMER  |  IMPRESSUM